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  • Das Arche Brockenhaus bietet Arbeitsstellen im Teillohn und Beschäftigung zur sozialen Integration an.

    Voraussetzungen für:

    Beschäftigung im Teillohn

    • SozialhilfebezügerIn der Stadt Zürich
    • Durchlaufen des Arbeitsprogramms "Basisbeschäftigung"
    • Anmeldung via Sozialzentrum

    Die im Teillohn angestellten MitarbeiterInnen erhalten einen unbefristeten privatrechtlichen Anstellungsvertrag und einen Teillohn direkt ausbezahlt. Die Differenz zum zustehenden Sozialhilfebetrag wird vom Sozialdepartement erstattet.

    Beschäftigung Soziale Integration

    • SozialhilfebezügerIn
    • Mindespräsenz von 20 Stunden pro Woche
    • regelmässiges und pünktliches Erscheinen

    Aufbau einer Tagesstruktur und der Arbeitsmotivation, Gewöhnung an den Arbeitsprozess sowie Steigerung der Sozial- und Selbstkompetenz stehen bei diesem befristeten Programm im Vordergrund.