
Das Arche Brockenhaus bietet Arbeitsstellen im Teillohn und Beschäftigung zur sozialen Integration an.

Voraussetzungen für:
Beschäftigung im Teillohn
- SozialhilfebezügerIn der Stadt Zürich
- Durchlaufen des Arbeitsprogramms "Basisbeschäftigung"
- Anmeldung via Sozialzentrum
Die im Teillohn angestellten MitarbeiterInnen erhalten einen unbefristeten privatrechtlichen Anstellungsvertrag und einen Teillohn direkt ausbezahlt. Die Differenz zum zustehenden Sozialhilfebetrag wird vom Sozialdepartement erstattet.
Beschäftigung Soziale Integration
- SozialhilfebezügerIn
- Mindespräsenz von 20 Stunden pro Woche
- regelmässiges und pünktliches Erscheinen
Aufbau einer Tagesstruktur und der Arbeitsmotivation, Gewöhnung an den Arbeitsprozess sowie Steigerung der Sozial- und Selbstkompetenz stehen bei diesem befristeten Programm im Vordergrund.




