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Aufsuchende Familienbegleitung

Hilfe und Unterstützung zuhause

Eine Fachperson der Sozialpädagogik und/oder Psychotherapie unterstützt im Familienalltag. Familien werden in Krisensituationen entlastet und begleitet, um positive Veränderungen im Familienleben zu bewirken.

Sozialpädagogisch und/oder psychodynamisch orientierte Familienbegleitungen sowie Besuchsbegleitungen.

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Für wen?

  • Schwangere sowie Eltern mit Babys und Kleinkindern in Übergängen und Krisen
  • Familien in mehrfach belastenden Lebensumständen mit Kindern von 0 bis 4 Jahren

Insbesondere: 

  • in akuter oder schwerer Familienkrise
  • psychisch belastete Eltern (Depressionen, Zwangsstörungen, Panikattacken etc.)
  • Eltern mit Suchterkrankungen
  • bei Verhaltens- und Entwicklungsauffälligkeiten von Säuglingen und Kleinkindern
  • bei Verwahrlosungs- und Vernachlässigungstendenzen

Sozialpädagogische Familienbegleitung

  • Unterstützung durch eine Fachperson Sozialpädagogik
  • Stärkung der Erziehungskompetenzen
  • Befähigung und Stärkung der Alltags- und Lebensgestaltung
  • Individuelle Unterstützung der Entwicklung der Kinder
  • Förderung einer konstruktiven Interaktion der Familienmitglieder, auch in spannungsbelastenden Situationen

Psychodynamisch orientierte Familienbegleitung

  • Unterstützung durch eine Fachperson Psychotherapie
  • Psychotherapeutische Begleitung in Veränderungsprozessen
  • Förderung der elterlichen Kompetenz, die Entwicklungsbedürfnisse des Kindes wahrzunehmen
  • Unterstützung in der Bewältigung von Entwicklungsübergängen und -krisen

Kombimodell: Sozialpädagogisch und psychodynamisch orientierte Familienbegleitung

  • Unterstützung durch ein Team, bestehend aus einer Fachperson Sozialpädagogik und einer Fachperson Psychotherapie
  • Umfassende Unterstützung und Festigung des familiären Prozesses
  • Bewältigung von schweren Krisen und Übergängen

Besuchsbegleitung

  • Unterstützung durch eine Fachperson Sozialpädagogik
  • Im Speziellen für suchterkrankte Elternteile für die Besuche ihrer Kinder
  • Ermöglichen eines gelingenden Eltern-Kind-Kontaktes
  • Konfliktfreie Übergaben zwischen den Eltern

Ziele und Kosten

  • Die Ziele werden individuell und gemeinsam mit den Ratsuchenden und der zuweisenden Stelle in einem Erstgespräch geklärt und festgehalten.
  • Die Arche Für Familien hat einen Leistungsvertrag mit dem Kanton Zürich. Eine vorliegende Kostengutsprache ist für den Beginn einer Familienbegleitung oder Besuchsbegleitung Voraussetzung.

Vertiefte Informationen

Suchen Sie Unterstützung?

Rufen Sie uns an: 044 241 63 43

Beratungstelefon
Montag bis Donnerstag
9–12 Uhr | 13.30–15.30 Uhr

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