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Der Hürdenlauf der Kostengutsprache

Wer ohne behördliche Unterstützung oder Verordnung einen Therapieplatz in der Arche Therapie Bülach sucht, muss einige Hürden überwinden und braucht einen langen Atem. Marion Aeschbacher, Co-Betriebsleiterin, erklärt, wo die grössten Stolpersteine liegen und wo die Arche unterstützt.

Mit welcher Motivation oder Problemen äussert jemand freiwillig den Wunsch, in die Arche Therapie Bülach einzutreten?
«Bei diesen Menschen ist ein gewisser Leidensdruck vorhanden, sei es aus dem familiären Umfeld, seitens Partnerschaft oder des Vermieters, dass es ‹so nicht mehr weitergehen kann›. Manchmal hat sich die Person auch in eine (Entzugs-)Klinik begeben und stellt dort fest, dass der eingeschlagene Weg der richtige ist. Oft motiviert der Sozialdienst zusätzlich zu diesem Schritt. Das Problem ist, dass die Krankenkasse nur den Entzug übernimmt, nicht aber die Kosten für nachfolgende Therapien, dies obwohl hinlänglich bekannt ist, dass eine Suchterkrankung nicht mit dem Entzug erledigt ist – und die allermeisten, die sich freiwillig bei uns melden, sind suchtkrank.»

Kommt das oft vor oder ist das doch eher selten?
«Ja, das kommt oft vor, meist werden die Klient:innen von den Sozialdiensten der jeweiligen Klinik angemeldet/motiviert, wo sie ihren Entzug machen.»

Wie läuft der Prozess konkret ab, wenn jemand freiwillig in die Arche Therapie Bülach eintreten möchte und eine Kostengutsprache braucht?
«Am Anfang steht immer ein Telefongespräch. Es ist der erste Kontakt und da geht es um Fragen, wie die finanzielle Situation aussieht. Wird Sozialhilfe oder eine IV-Rente bezogen. Ist eine Person Sozialhilfeempfänger:in, vereinfacht dies das Prozedere massiv. Eine IV-Rente deckt unsere Tagestaxe nicht, auch nicht mit Unterstützung von Ergänzungsleistungen.

Die nächste Frage betrifft den Wohnort. Ein ausserkantonaler Wohnsitz stellt eine zusätzliche Hürde dar, da nicht jeder Kanton ausserkantonale Einrichtungen unterstützt. Ist jemand im Kanton Zürich ansässig und bezieht eine IV-Rente, ist – wie bereits erwähnt – unser Tagesansatz zwar noch nicht gedeckt, aber dann wird zur Deckung der Lücke die Gemeinde angefragt. Dieser Prozess ist für eine Privatperson schon sehr kompliziert, für jemanden, der gesundheitlich angeschlagen ist, kaum zu bewältigen. Eine zentrale Hilfe ist es, wenn ein Beistand involviert ist, weil diesem der Umgang und die Möglichkeiten mit den Ämtern bekannt ist.

Bisher hatten wir einen einzigen Fall, wo eine Privatperson mit IV-Rente und Ergänzungsleistungen auf eigene Initiative bei uns eintreten konnte. Wir haben unterstützt, Vorabklärungen gemacht und haben am Ende ein grosses Risiko getragen, wer für die Kosten aufkommen würde, weil die IV ihre Beiträge grundsätzlich nicht an Dritte überweist.

Mehrheitlich ist es aber so, dass die Leute die Energie für diesen steinigen und langwierigen Weg gar nicht aufbringen können; sie benötigen akute Hilfe, es fehlt ihnen schlicht die Kraft, sie stecken zu tief in ihrem persönlichen Elend.»

Wo liegen die massgeblichen Hürden auf dem Weg zu einer Kostengutsprache?
«Absurderweise muss jemand ‹bei den richtigen› Ämtern und ‹der richtigen› Gemeinde gemeldet sein. Wenn es in der Kompetenz des Sozialarbeitenden der Gemeinde liegt, eine Kostengutsprache zu sprechen, geht das Prozedere rasch voran. Wenn ein Gemeinderat oder ein anderes Gremium die Entscheidung trifft, vergehen schnell einmal zwei Monate bis zum Entscheid, der am Ende nicht immer positiv ausfällt. Der Gesundheitszustand und die Dringlichkeit einer Therapie der betroffenen Person spielen dabei eine untergeordnete Rolle.

Während dieser Zeit verschlechtert sich der Zustand des:der Suchtkranken leider oftmals. Es kann sein, dass die Person zurück im alten Umfeld ist und erneut abstürzt und sich ohne Bleibe irgendwo durchschlägt. Der Weg zurück in die Entzugsklinik ist ebenfalls teilweise verbaut oder mit viel Scham verbunden. Es bleibt keine Möglichkeit, als durchzuhalten, was die wenigsten in ihrem Zustand schaffen.»

Was würdest du dir im Ablauf oder in den Strukturen wünschen, damit Menschen schneller Zugang zu einer nötigen Therapie erhalten?
«Um wirklich etwas verändern zu können, müsste die Politik aktiv werden. Die IV-Renten müssten bedürfnisgerechter, weniger starr, gestaltet werden. Jemand, der ein Leben lang eine Rente bezieht, hat ein anderes Bedürfnis als eine Person, die im betreuten Wohnen zuhause ist oder jemand, der kurzfristig eine Therapie benötigt. Die IV müsste abgestuft, kategorisiert, werden. Zudem wäre ein einheitlicher – wenigstens kantonal – geregelter Umgang mit Kostengutsprachen eine beachtliche Verbesserung. Eine Vorbildfunktion haben hier die Kantone Luzern und Basel übernommen mit einer zentralen Stelle, die sämtliche Gesuche behandelt und über das entsprechende Geld verfügt.

Gesuche für ausserkantonale Kostengutsprachen aus dem Suchtbereich sind in die ‹Kategorie C› eingeteilt – es gibt jedoch Kantone, die in dieser Kategorie keine Unterstützung leisten.

Vertieftes Wissen seitens der Behörden würde ebenfalls Abhilfe und Erleichterung bringen, zum Beispiel die Kenntnis aller zur Verfügung stehenden Möglichkeiten. Oder noch effizienter, der ganze Weg der Kostengutsprachen müsste vereinfacht werden. Vieles hat sich verbessert, seit Sucht als Erkrankung anerkannt wird, aber die Erkenntnis, dass deren Behandlung langwierig und betreuungsintensiv ist, ist noch nicht überall verankert.

Ein automatisierter Ablauf wäre am wirkungsvollsten: Wenn jemand nach dem Klinikaufenthalt in eine nachgelagerte Therapie eintritt, würden die Kosten automatisch gedeckt, wenn zum Beispiel ein ärztliche Indikationsschreiben vorliegt.

Gibt es typische Stolpersteine, an denen Gesuche besonders häufig scheitern oder verzögert werden?
«Die grössten Stolpersteine bestehen darin, dass jemand eine IV-Rente bekommt ohne Sozialleistung, in einer Gemeinde wohnt, die ein Gesuch um Kostengutsprache zu spät oder nicht behandelt oder in einem Kanton, der Gesuche der oben genannten Kategorie C nicht unterstützt. Oder jemand, der durch keinen Beistand vertreten wird.

Aktuell hatten wir einen Fall, wo ein Klient in einer für ihn ungeeigneten Institution untergebracht war. Sein Bewährungshelfer hat uns angefragt, ob wir ihn aufnehmen könnten, was wir gerne getan hätten. Da er aus dem Kanton Aargau stammt, der den C-Bereich nicht unterstützt, ist ein Aufenthalt bei uns jedoch nicht möglich.

Die Beiständin hat den Mann nun in einer Klinik untergebracht. Ein Vorgehen, das zwar viel teuer ist, aber dafür von der Krankenkasse übernommen wird…
Sie habe im Kanton Aargau eine vergleichbare Institution wie die Arche Therapie Bülach gesucht, in der Hoffnung, kantonsintern eine Kostengutsprache zu erhalten – aber es gäbe im ganzen Kanton kein entsprechendes Angebot. Über die Kantonsgrenzen hinaus leistet der Aargau keine Kostengutsprache.

Kurz gesagt sind die bedeutendsten Hürden und Stolpersteine immer die vielen unterschiedlichen Regeln und der ‹Kantönligeist›. Und natürlich, dass ein:e Klient:in von selbst aufgibt und die Kostengutsprache nicht abwartet.»

Gibt es ein Beispiel zu einer Geschichte, wo eine Aufnahme in Bülach am persönlichen Willen gescheitert ist?
«Gerade haben wir einen Fall eines Klienten, der zu uns kommen wollte. Wir hatten mehrmals telefoniert, alle haben wir auf die Kostengutsprache gewartet. Als sie eingetroffen ist, haben wir den Eintrittstermin vereinbart, den er aber hat verstreichen lassen. Wir machten einen zweiten Termin ab, den er aber ebenfalls nicht wahrgenommen hat.

Wir haben das Zimmer zwei Wochen frei behalten. Wir wissen nicht, wo er sich befindet, seine Sozialarbeiterin hat ebenfalls keine Kenntnis über den Aufenthaltsort. Für uns ist der Fall im Moment geschlossen. Das traurige an der Geschichte ist, dass wir der Gemeinde die zwei Wochen für das Zimmer in Rechnung stellen müssen – für den Klienten heisst das, dass seine Gemeinde bei einem allfällig nächsten Gesuch für eine Kostengutsprache kritischer – oder gar ablehnend – reagieren wird.

Für uns ist klar, dass viele Menschen mehrere Anläufe brauchen, bis sie sich ihrer Sucht stellen und sich in Therapie begeben können, aber ob die Gemeinde dafür Verständnis hat, ist eine andere Frage.

Wie kann die Arche in diesem Prozess unterstützen?
«Wir unterstützen Klient:innen darin, dass wir viele Vorabklärungen treffen, telefonisch mit ihnen oder ihren Beiständ:innen in Kontakt sind oder uns selbst für sie beim Sozialamt melden, lange bevor wir eine gültige Kostengutsprach haben. Mehr können wir im Vorfeld leider nicht tun.