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Soziale Unterstützung bei Alltagshürden

Die Arche Beratung soziale Integration unterstützt und begleitet Erwachsene mit Suchtproblemen oder anderen psychischen Erkrankungen in der Bewältigung ihres Alltags.

2023-11-2_Beratung-soziale-Integration

Die Büros der «Arche Beratung soziale Integration» befinden sich im Erdgeschoss eines Altbaus an der Stationsstrasse in Zürich. In den freundlichen Räumen erhalten Klient:innen von Sozialarbeiterin Bea Rüegg und dem Team Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags. Oft sind weder Struktur noch soziales Umfeld vorhanden und bereits kleine Dinge werden zur grossen Herausforderung. Das Angebot umfasst dabei individuelle, psychosoziale Beratung in den wichtigen Lebensfeldern Finanzen, Wohnen, Gesundheit, Beziehung, Arbeit oder Tagesstruktur. Ein Teil davon ist die Begleitung bei der Geld- und Vermögensverwaltung auf freiwilliger Basis. Wie dieser Support im Detail aussieht, erzählt Bea Rüegg: «Im Rahmen der Gespräche wird die Situation mit der Person gemeinsam angeschaut, wo und wie der bestmögliche Beistand geleistet werden kann, welche Interventionen unsererseits sinnvoll wären. Wenn Schulden im Spiel sind, klären wir ab, wie hoch sie sind und wie sie in nützlicher Frist zurückbezahlt werden können; immer in Relation mit einem allfällig vorhandenen Einkommen. Wir erstellen gemeinsam ein Budget, das für den:die Klient:in umsetzbar ist.»

Wird dieses Vorgehen mit dem Selbstbestimmungsgesetz ändern?
«Meiner Meinung nach wird sich unsere Unterstützung bezüglich der Geld- und Vermögensverwaltung unserer Klient:innen nicht ändern, weil sie auf freiwilliger Basis und mit ausdrücklicher Einwilligung geschieht.»

Finden die Sitzungen regelmässig über eine längere Zeitspanne statt?
«Grundsätzlich möchte ich ausdrücklich erwähnen, dass die Intervention rund um die persönliche finanzielle Lage im Rahmen einer gesamtheitlichen psychosozialen Beratung stattfindet und nicht im Sinne einer Schuldensanierung, dafür gibt es spezialisierte Stellen. Wann und wie oft die Treffen stattfinden, beruht immer darauf, was wir mit der Person abgemacht haben. Einige kommen wöchentlich, andere monatlich. Einige kommen vor allem vorbei, um ihr Geld abzuholen; mit anderen besprechen wir Themen aus verschiedenen Lebensbereichen.»

Über welche Kanäle gelangen die Klient:innen zur Arche Beratung?
«Einige werden uns von den Sozialdiensten der Psychiatrien empfohlen oder bei einem Institutionswechsel. Gerade Wechsel sind heikle Ereignisse in einem instabilen Alltag; selbst, wenn sie positiv sind, bergen sie Risiken. Andere kommen über Mund-zu-Mund-Propaganda oder wir werden ihnen von Kliniken oder anderen Institutionen empfohlen. Dabei handelt es sich um Menschen, bei denen zwar kein gesetzlicher Beistand nötig ist, die aber trotzdem Begleitung und Unterstützung im Alltag benötigen.»

Haben sich die Bedürfnisse der Klientel in den letzten Jahren gewandelt?
«Was wir vermehrt spüren, ist die Wohnungsnot in der Stadt, davon sind unsere Klient:innen besonders betroffen. Zudem kommen immer mehr Menschen, die wir zum Teil seit Jahrzehnten begleiten, ins Pensionsalter. Sie gelangen mit Fragestellungen an uns, die zum Teil auch für uns neu sind; so erhalten sie nicht mehr eine IV-Rente, sondern die AHV und damit einen AHV-Ausweis, was sie zu ‹ganz normalen Rentner:innen› macht - für viele eine neue Erfahrung.

«Jetzt bin ich ein ganz normaler AHV-Rentner, wie alle anderen auch.»

Mit dem Älterwerden stellen sich vermehrt Fragen nach der passenden Wohnform und Betreuung. Es sind oft Personen, die nicht in ein herkömmliches Altersheim eingegliedert werden können oder möchten.

Ebenfalls neu ist, dass durch das höhere Alter Geld geerbt wird. Das kann zu einer neuen ungewohnten Unabhängigkeit führen, die verunsichern kann. Durch diesen Prozess können und dürfen wir unsere Klient:innen begleiten.»

Wie ist das neue Angebot, Online-Beratung, aufgenommen worden?
«Mit dem zusätzlichen Angebot im Beratungssetting (Blended Counseling), können die Klient:innen seit Oktober den für sie passenden Kontaktkanal wählen. Online kann die Anonymität gewährleistet werden; zudem ermöglicht diese Form der Beratung Menschen mit eingeschränkter Mobilität – sei dies aus physischen oder psychischen Gründen – den Zugang zur Beratung. Wie gesagt, dieses neue Angebot ist erst angelaufen, über Erfahrungen können wir zu einem späteren Zeitpunkt berichten. Die Ankündigung dieser Erweiterung wurde auf jeden Fall positiv aufgenommen.

Zurück zum Selbstbestimmungsgesetz. Wo wird es euren Alltag verändern?
«Ich gehe davon aus, dass sich in der Beratung von Menschen mit einer Behinderung die Themenschwerpunkte verlagern werden. Bei der neuen Gesetzgebung müssen oder können die Klient:innen klarer entscheiden, wobei und in welchem Masse sie Unterstützung benötigen. Das verlangt von ihnen einen stetigen Reflexionsprozess, bei dem wir sie begleiten können.»

Zum Schluss des Gesprächs weist Bea Rüegg darauf hin, dass in der Zusammenarbeit mit Menschen mit Sucht und anderen psychischen Erkrankungen wichtig ist, dass nicht nur medizinische und behandlungstechnische Fragen im Zentrum stehen dürfen: «Die soziale Dimension einer Behinderung oder Erkrankung wollen wir weiterhin in den Vordergrund stellen.»