Ist Ihr Kind bereit für den Kindergarten? Oder wäre ein zusätzliches Jahr sinnvoll?
Der Eintritt in den Kindergarten ist ein grosser Schritt – für Kinder und Eltern. Vielleicht fragen Sie sich, ob Ihr Kind schon bereit dafür ist oder ob es noch etwas mehr Zeit für seine Entwicklung braucht.
Wenn Sie Ihr Kind in der Stadt Zürich um ein Jahr vom Kindergarten zurückstellen möchten, benötigen Sie neu neben einer kinderärztlichen Bescheinigung auch einen Nachweis über ein Förderberatungsgespräch.
Die Bedürfnisse und die Entwicklung Ihres Kindes stehen im Mittelpunkt.

Welche Schritte sind nötig um eine Rückstellung vom Kindergarten zu beantragen?
1. Förderberatung vereinbaren
Melden Sie sich über unser Formular, per E-Mail oder Telefonisch für ein persönliches Beratungsgespräch an. Die Beratung findet in den Räumlichkeiten der Arche Für Familien statt.
2. Kinderärztliche Beurteilung einholen
Für das Rückstellungsgesuch benötigen Sie zusätzlich einen ärztlichen Bericht.
Ob Sie zuerst die Förderberatung oder den Termin in der Kinderarztpraxis wahrnehmen, entscheiden Sie selbst.
3. Rückstellungsgesuch einreichen
Wenn Sie eine Rückstellung beantragen möchten, reichen Sie das Gesuch zusammen mit dem ärztlichen Bericht und dem Nachweis der Förderberatung bei Ihrer Kreisschulbehörde ein.
Dies ist online über den städtischen Service «Meine Kinder» oder per Post bei Ihrer Kreisschulbehörde möglich.
Terminanfrage Förderberatung bei der Arche Für Familien
Standort und Kontakt
Arche Für Familien
Zeughausstrasse 60
8004 Zürich
Tel. 044 241 63 43
Öffnungszeiten
Beratungstelefon
Montag–Donnerstag
9–12 Uhr und 13.30–15.30 Uhr
Beratung und Therapie
Nach Vereinbarung