Was kannst du tun?
Kontakte und Beratungsstellen für Mitarbeitende und Freiwillige
Wenn du selbst betroffen bist von einer inakzeptablen Verhaltensweise, dann hast du verschiedene Möglichkeiten:
Selber klären
- Rede mit Arbeitskolleg:innen, Freund:innen oder Familie, um ihre Meinung zu hören.
- Sprich direkt mit der Person, die sich nicht korrekt verhalten hat, um Missverständnisse zu klären.
- Schreibe auf, was passiert ist, um es besser zu verstehen und zu dokumentieren.

Anonym beraten lassen
Wende dich an eine externe unabhängige Anlauf- und Beratungsstelle.
UBA | +41 58 450 60 60
info@uba.ch | www.uba.ch
Opferberatungsstelle
Kanton Zürich

Sich beschweren oder rechtliche Schritte einreichen
Du kannst mit deinem:deiner oder dem:der Vorgesetzten der Person sprechen, die sich nicht korrekt verhalten hat.- Die UBA hilft dir, rechtliche Schritte vor dem Bezirksgericht einzuleiten.
UBA | +41 58 450 60 60
E-Mail | www.uba.ch - Nur für IV-Klient:innen:
Bezirksrat:rätin Stadt Zürich
+41 43 495 95 95
E-Mail - Bei der Arche Zürich kannst du eine schriftliche Beschwerde einreichen.
Arche Zürich | Co-Gesamtleitung
Hohlstrasse 489 | 8048 Zürich
David Häne
Stephanie Reymond
