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Was kannst du tun?

Kontakte und Beratungsstellen für Mitarbeitende und Freiwillige 

Wenn du selbst betroffen bist von einer inakzeptablen Verhaltensweise, dann hast du verschiedene Möglichkeiten:

Selber klären

  • Rede mit Arbeitskolleg:innen, Freund:innen oder Familie, um ihre Meinung zu hören.
  • Sprich direkt mit der Person, die sich  nicht korrekt verhalten hat, um Missverständnisse zu klären.
  • Schreibe auf, was passiert ist, um es besser zu verstehen und zu dokumentieren.
selber klären

Anonym beraten lassen

Wende dich an eine der drei Arche internen Vertrauenspersonen:

Brigit Ruprecht | +41 44 280 10 13 
E-Mail

Fabian Schambron | +41 78 322 19 37 
E-Mail

Michelle Bosshard | +41 44 277 70 78
E-Mail

Vertraulich beraten lassen

Anonym beraten lassen

Wende dich an eine externe unabhängige Anlauf- und Beratungsstelle.
UBA | +41 58 450 60 60 
info@uba.ch | www.uba.ch

Opferberatungsstelle  
Kanton Zürich

Anonym beraten lassen

Sich beschweren oder rechtliche Schritte einreichen

Du kannst mit deinem:deiner oder dem:der Vorgesetzten der Person sprechen, die sich nicht korrekt verhalten hat. 

  • Die UBA hilft dir, rechtliche Schritte vor dem Bezirksgericht einzuleiten.
    UBA | +41 58 450 60 60
    E-Mail | www.uba.ch

  • Nur für IV-Klient:innen: 
    Bezirksrat:rätin Stadt Zürich
    +41 43 495 95 95
    E-Mail

  • Bei der Arche Zürich kannst du eine schriftliche Beschwerde einreichen.
    Arche Zürich | Co-Gesamtleitung
    Hohlstrasse 489 | 8048 Zürich
    David Häne
    Stephanie Reymond
Sich beschweren oder rechtliche Schritte einleiten